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Kurzpraktikum 2. Jahr

Im Wallis sieht das Reglement über die Fachmittelschulen vom 3. Juni 2008 vor, dass zur Erlangung des Zeugnisses die Anerkennung eines zweiwöchigen Praktikums durch die Schule unerlässlich ist. Grundsätzlich ist dieses Praktikum während des zweiten Schuljahres zu absolvieren.