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Promotionsbedingungen

Noten
In der HMS werden in schriftlichen und mündlichen Prüfungen Zehntelnoten geschrieben. Die Jahresnote eines Faches ist der auf eine ganze oder halbe Note gerundete Durchschnitt aller Noten eines Faches.

Semesterpromotion
Für das nächste Semester promoviert ist jener Lernende, der für die im Stundenplan aufgeführten Maturitätsfächer folgende kumulativen Bedingungen erfüllt:

  • die Gesamtnote beträgt mindestens 4,0;
  • es sind höchstens zwei Fachnoten ungenügend;
  • die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4,0 übersteigt gesamthaft den Wert 2.0 nicht. 

Erfüllt ein Lernender die Bedingungen für die Semesterpromotion nicht, wird er provisorisch promoviert. Erfüllt er die Bedingungen während seines schulischen Teils ein zweites Mal nicht, wird er von der Ausbildung an der Handelsmittelschule ausgeschlossen. Ausnahme bildet das erste und letzte Ausbildungsjahr, welches speziell geregelt ist. 

Bestehen des schulischen Teils im 3. Ausbildungsjahr
Die Abschlussnote jedes Prüfungsfaches ergibt sich aus dem Durchschnitt der Prüfungsnote und der auf halbe oder ganze Noten gerundete Durchschnitt aller Semester. In den Fächern mit einer mündlichen und schriftlichen Prüfung werden die Noten im Verhältnis der Hälfte des 6-Semesternnotenschnitts und je einem Viertel für die schriftliche und die mündliche Prüfung zusammengefasst. 

Qualifikationsverfahren
Das Qualifikationsverfahren des BM-Teils ist provisorisch bestanden, wenn folgende Bedingungen in den Endnoten kummulativ erfüllt sind:

  • die Gesamtnote, d.h. der Durchschnitt der Endnoten der Fächer der Grundlagen-, Schwerpunkt- und Ergänzungsbereiche beträgt 4,0 oder mehr;
  • höchstens zwei Endnoten liegen unter 4,0;
  • die Differenz der Endnoten der ungenügenden Fächer zur Note 4,0 beträgt maximal 2. 

Das Qualifikationsverfahren des schulischen Teils des EFZ ist provisorisch bestanden, wenn folgende Bedingungen in den Endnoten kummulativ erfüllt sind:

  • die Gesamtnote beträgt 4,0 oder mehr;
  • höchstens zwei Endnoten liegen unter 4,0;
  • die negativ gewichtete Differenz der Endnoten der ungenügenden Fächer zur Note 4,0 beträgt maximal 2. 

Praktikum
Das Berufspraktikum absolvieren können nur jene Lernende:

  • welche die schulischen Teile der Grundbildung EFZ abgeschlossen und bestanden haben und
  • auch das Qualifikationsverfahren der BM bestanden haben, ohne jedoch zu diesem Zeitpunkt die interdisziplinäre Projektarbeit (IDPA) zu berücksichtigen.